Eine Haushaltssperre ist kein Schreckgespenst

Alle Jahre wieder führen Steuerausfälle oder auch unvorhersehbare Ausgaben zu Haushaltslöchern. Dann müssen Kämmerer/innen als für die städtischen Finanzen zuständige Stelle in der Verwaltung Gelder einfrieren, d.h. nur noch unabweisbare Verpflichtungen und Ausgaben dürfen getätigt werden: Haushaltssperre!

Für Oerlinghausen gilt: Aus den Anteilen an der Einkommensteuer und aus Schlüsselzuweisungen droht das Land ca. 1 Mill € aufgrund der Folgen der Covid Pandemie weniger zu überweisen. Die Ausgabenbremse ist eine Vorsichtsmaßnahme und bedeutet nicht, dass irgendjemand unsolide gewirtschaftet hätte. Es gilt, die Abweichung von der Finanzplanung ernst zu nehmen und Ausgabedisziplin zu wahren, bis klar ist, wie der Finanzrahmen de facto aussehen wird.

Die gleiche Regel gilt übrigens für die städtischen Ausgaben, so lange ein Haushaltsplan noch nicht verabschiedet ist: Dann heißt das Instrument ‚vorläufige Haushaltsführung. Das war in den vergangenen Jahren sehr hilfreich und hat mit dazu beigetragen, die Entwicklung der städtischen Finanzen sehr positiv zu steuern.

Weder eine Haushaltssperre noch die vorläufige Haushaltsführung sind also Schreckgespenster, sondern probate Instrumente, die Entwicklung der städtischen Finanzen zu strukturieren und zu kontrollieren.

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