Die Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Ihnen steht eine angemessene Aufwandsentschädigung zu, die das Land NRW in der „Entschädigungsverordnung“ festgelegt hat.
Ein Blick zurück – ganz ohne Zorn: Bei der Kommunalwahl 2014 erreichten die Bündnis90/Die Grünen 7 Ratsmandate. Damit stand ihnen zu, eine/n Ausschussvorsitzende/n zu stellen. Doch niemand fand sich, hier die Aufgabe des Umweltausschussvorsitzes zu übernehmen: Zu viel Aufwand, zu viel Arbeit und zu viel Zeit hieß es. Peter Heepmann (SPD) erklärte sich bereit einzuspringen – ohne Aufwandsentschädigung oder die Aussicht darauf!
Nach Jahren der Diskussion entschied der Landtag dann, dass ab dem 01.01.2017 auch Ausschussvorsitzende eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Das beschlossen SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen im Landtag NRW gemeinsam!
Nach der Kommunalwahl 2020 stellen nun ausgerechnet die Grünen in Oerlinghausen den Antrag, die Aufwandsentschädigung nicht als Pauschale, sondern gekoppelt an das Sitzungsgeld und in Höhe des Sitzungsgeldes – also pro Sitzung – auszuzahlen. Sie bezeichnen diese Variante als fairer und angemessener. Möglich wurde das durch die geänderte „Entschädigungsverordnung“ vom 21. Oktober 2020.
Was ist nun fair und angemessen? Wenn z.B. der Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Kultur qua Amt Mitglied im Vorstand des AFM sein muss, die Stadt bei der VHS Lippe/West vertritt, Verbindung zu Kultur schaffenden Einrichtungen der Stadt hält, an Veranstaltungen der Schulen teilnimmt, deren Ansprechpartner ist, sich inhaltlich und formal in diversen Gesprächen mit Fachleuten und Verwaltung auf Sitzungen vorbereiten muss, ist das dann durch sechs oder zehn Sitzungsgelder pro Jahr abgegolten? Richtig, der Aufwand der/des Vorsitzenden ist auch an den Aufwand pro Sitzung gebunden, aber bei weitem nicht nur, wenn er/sie die Aufgabe ernst nimmt. Und davon gehen wir aus.
Nochmals zurück: Nicht die Anzahl der Sitzungen, sondern genau diese Aufgabenvielfalt hat doch 2014 die Grünen abgeschreckt . . .
Deshalb liebe Kommunalpolitiker/innen, es gibt keinen Grund, den Aufwand nicht geltend zu machen! Es ist weder unanständig noch Selbstbedienung, wenn zusätzlicher Aufwand entschädigt wird. Mit Moral oder Anstand muss da niemand um die Ecke kommen.
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