18. April 2024
Die
Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich
tätig. Ihnen steht eine angemessene Aufwandsentschädigung zu, die das Land NRW
in der „Entschädigungsverordnung“ festgelegt hat.
Ein Blick
zurück – ganz ohne Zorn: Bei der Kommunalwahl 2014 erreichten die Bündnis90/Die
Grünen 7 Ratsmandate. Damit stand ihnen zu, eine/n Ausschussvorsitzende/n zu
stellen. Doch niemand fand sich, hier die Aufgabe des Umweltausschussvorsitzes
zu übernehmen: Zu viel Aufwand, zu viel Arbeit und zu viel Zeit hieß es. Peter
Heepmann (SPD) erklärte sich bereit einzuspringen – ohne Aufwandsentschädigung
oder die Aussicht darauf!
Nach Jahren
der Diskussion entschied der Landtag dann, dass ab dem 01.01.2017 auch
Ausschussvorsitzende eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Das
beschlossen SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen im Landtag NRW gemeinsam!
Nach der
Kommunalwahl 2020 stellen nun ausgerechnet die Grünen in Oerlinghausen den
Antrag, die Aufwandsentschädigung nicht als Pauschale, sondern gekoppelt an das
Sitzungsgeld und in Höhe des Sitzungsgeldes – also pro Sitzung – auszuzahlen.
Sie bezeichnen diese Variante als fairer und angemessener. Möglich wurde das
durch die geänderte „Entschädigungsverordnung“ vom 21. Oktober 2020.
Was ist nun
fair und angemessen? Wenn z.B. der Vorsitzende des Ausschusses für Schule und
Kultur qua Amt Mitglied im Vorstand des AFM sein muss, die Stadt bei der VHS
Lippe/West vertritt, Verbindung zu Kultur schaffenden Einrichtungen der Stadt
hält, an Veranstaltungen der Schulen teilnimmt, deren Ansprechpartner ist, sich
inhaltlich und formal in diversen Gesprächen mit Fachleuten und Verwaltung auf
Sitzungen vorbereiten muss, ist das dann durch sechs oder zehn Sitzungsgelder
pro Jahr abgegolten? Richtig, der Aufwand der/des Vorsitzenden ist auch an den
Aufwand pro Sitzung gebunden, aber bei weitem nicht nur, wenn er/sie die
Aufgabe ernst nimmt. Und davon gehen wir aus.
Nochmals
zurück: Nicht die Anzahl der Sitzungen, sondern genau diese Aufgabenvielfalt
hat doch 2014 die Grünen abgeschreckt . . .
Deshalb
liebe Kommunalpolitiker/innen, es gibt keinen Grund, den Aufwand nicht geltend
zu machen! Es ist weder unanständig noch Selbstbedienung, wenn zusätzlicher
Aufwand entschädigt wird. Mit Moral oder Anstand muss da niemand um die Ecke
kommen.
Bildquelle: colorbox